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Der Fränkische Ritterhaufen war von seiner Gründung an als demokratische Gemeinschaft geplant, die von gewählten Vertretern repräsentiert und gelenkt wird. Bereits am Anfang schrieb die damals noch freie Interessensgemeinschaft ein Regelwerk fest, dass Abläufe und Verhalten in der Gruppe festlegte. Dieses Regelwerk, dass 2005 von Sebastian Schröter, Michael Kühnl und Matthias Linhard ersonnen wurde, wurde schließlich auch Grundlage für die spätere Vereinsordnung, wie sie auch heute noch existiert. Organisation durch die Hofämter Auszüge aus der Vereinssatzung in diesem Bezug: Auszug § 10 Der Vorstand Weitere Aufgaben
Auszug § 12 Beschlussfassungen des Vorstandes Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen auf Mitgliederversammlungen. Er ist beschlussfähig, wenn 2/3 des Vorstands anwesend sind.Mehr zu den Hofämtern inklusive aktueller Besetzung im Hofämterbereich. |
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Vereinssatzung und Vereinsordnung Zusätzlich zur Satzung existiert eine Vereinsordnung, die sich internen Abläufen des Vereins widmet. Sie definiert z. B. Aufgaben des Funktionspersonals, setzt Verhaltensregeln für Mitglieder und Anwärter fest, regelt den Ablauf vom Mitgliederaufnahmen, setzt alles um die Mitgliedsbeiträge fest und ist Grundlage für das Disziplinarwesen. Freie Zusammenkünfte - Die Mitgliederversammlung und die Jahreshauptversammlung Auszug aus der Vereinssatzung: Auszug § 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung |
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